Spartipps für Autobesitzer

Urlaubsreisen können kostspielig sein.

28. Juli 2015
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Urlaubsreisen können kostspielig sein. Hinzu kommen dann die regulären Kosten, die jeder Autobesitzer zu zahlen hat. Er muss nicht nur die Kosten für die Kfz-Versicherung tragen, sondern auch einmal im Jahr eine Kfz-Steuer bezahlen. Mit folgenden Tipps kann bares Geld gespart werden. 

Quittungen und Nachweise zu Dienstfahrten sammeln

fz-Steuer Kohlendioxid-AusstoßGrundlage der Kfz-Steuer ist der Kohlendioxid-Ausstoß / © pixabay.com, Efraimstochter (CC0 1.0)

Jeder Selbstständige und auch Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch für private Zwecke, beispielsweise einen Urlaub in den Alpen nutzen können, sollten alle geschäftlich genutzten Fahrten in einem Fahrtenbuch festhalten. Darin eingetragen werden sollten immer das Datum einer Fahrt, der Kilometerstand des Fahrzeugs am Anfang und am Ende einer Fahrt, das Ziel sowie der Zweck der Fahrt und die Zieladresse bzw. der Name des Geschäftspartners oder Kunden. 

Privatfahrten und Hin- und Rückfahrten von der Wohnung zur Arbeit müssen ebenfalls im Fahrtenbuch festgehalten werden. Damit das Auto vom Finanzamt als Betriebsvermögen anerkannt wird, müssen mehr als 10 Prozent der Fahrten als Dienstfahrten erkennbar sein. Quittungen für Reparaturen, Autowäsche, Tanken, TÜV- und Abgasuntersuchungen eines Dienstwagens können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Unfallkosten von der Steuer absetzen

Unfall Urlaub teuerUnfälle auf dem Weg zur Arbeit können von der Steuer abgesetzt werden / © pixabay.com, Paulina101 (CC0 1.0)

Wer in einen Unfall auf dem Arbeitsweg verwickelt ist, kann die Kosten bei der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Allerdings handelt es sich hier nur um die Kosten, die von der Kfz-Versicherung nicht bezahlt werden. Auch Schäden, die während der Arbeitszeit am Fahrzeug auf einem Parkplatz nahe der Firma verursacht werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen alle anfallenden Kosten zuvor vom Autohalter aus eigener Tasche bezahlt werden. 

Pendlerpauschale nutzen


Die täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück nach Hause können Arbeitnehmer als Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsweg mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Pro Kilometer werden Autofahrern 0,30 Euro gutgeschrieben. Es gibt einen Online-Rechner dazu. Arbeitnehmer, die nur mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, müssen die Fahrt mit Belegen nachweisen. Wird die Fahrtstrecke zur Arbeit mit dem Fahrrad, einem motorisierten Zweirad oder per Fahrgemeinschaft zurückgelegt, können nur maximal 4.500 Euro bei den Werbungskosten angerechnet werden. 

Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung 


Ist ein Angehöriger krank und muss regelmässig zum Arzt oder einer Reha-Massnahme gefahren werden, dann können die Kosten für die Hin- und Rückfahrt bei der Steuer als aussergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. 

Erwerb eines Neuwagens

Seit September 2014 müssen alle Pkw-Neuzulassungen die Euro-6-Norm erfüllen. Der Elektroauto in den AlpenElektroautos sind mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit / © pixabay.com, estelheitz(CC0 1.0)Emissionsgrenzwert von Dieselfahrzeugen liegt jetzt bei 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer. Neue technische Entwicklungen in der Autoindustrie haben dazu geführt, dass einige Fahrzeuge trotz eines fehlenden Stickoxidkatalysators und einer Niederdruck-Abgasrückführung einen geringeren Kraftstoffverbrauch sowie weniger Schadstoffausstoss aufweisen.

Der „Selective Catalytic Reduction" (SCR)-Katalysator reduziert ebenfalls die Schadstoffemission von Fahrzeugen. Die Reduzierung der Stickoxide wird durch die Beimischung einer Harnstofflösung verursacht. Sehr günstig ist die Kfz-Steuer bei kleinmotorigen Benzinern. Grund sind der kleine Hubraum und der geringere Ausstoss an Kohlendioxid. Steuerbefreit für fünf bis zehn Jahre sind Elektroautos. Diese Fahrzeuge werden ausschliesslich mit Batterien oder Brennstoffzellen gespeist werden. 

Wer auf der Suche nach einem neuen Auto ist, sollte beim Kauf nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Grösse des Hubraums und die Emissionswerte des Fahrzeugs achten. Im Internet können die aktuellen Berechnungsmodelle zur Kfz-Steuer und Kfz-Steuerrechner, so auch bei autoscout24.de abgerufen werden. Autobesitzer können zudem noch weiteres Geld sparen, indem sie Dienstfahrten, Fahrten zur Arbeit und andere Fahrtkosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. 

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