
Skifahren trotz Corona - wo in den Alpen erlaubt, wo nicht?
Ein Überblick über die aktuellen Bestimmungen.
Die Schneeverhältnisse sind beinahe allerorten in den Alpen ideal zum Skifahren. Dennoch ist diese winterliche Freude aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt, mitunter sogar verboten. Nicht nur die einzelnen Anrainerstaaten, auch die untergeordneten Bundesländer bzw. Kantone erlassen individuelle Erlasse und Verordnungen, was, wie, wo, wann und für wen erlaubt ist. Das ist angesichts der unterschiedlichen epidemiologischen Kurven und Fallzahlen nachvollziehbar, sorgt aber für ein fast undurchschaubares Bild. Das Alpenportal versucht hier Licht ins Dunkel zu bringen.
Deutschland
Recht eindeutig ist die Situation in den deutschen Alpen: Zunächst bis zum 10. Januar 2021 müssen alle Bergbahnen und Skilifte geschlossen bleiben. Touristische Reisen sind zwar nicht verboten, aber ausdrücklich nicht erwünscht. Der Alpenverein hat die Kampagne #NatürlichWinter gestartet und nimmt alle Bergsportlerin die Pflicht: Im Corona-Winter sei verantwortungsvolles und besonnenes Handeln von allen gefragt.
Schweiz
Trotz des landesweiten Lockdowns seit dem 22. Dezember 2020 sind die Schweizer Skigebiete zum Teil öffnen, da die Kantone selbst entscheiden dürfen, ob sie die Lifte betreiben oder nicht. Zurzeit geöffnet sind sie im Kanton Wallis und in Graubünden. Dagegen haben die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen, Uri, Zürich und Zug vorerst haben entschieden, ihre Skigebiete zu schließen. Hier der offizielle Überblick von Schweiz Tourismus.
Nach wie vor gilt bei den Eidgenossen allerdings Quarantänepflicht für Einreisende aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) definiert eine Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Die Nachbarstaaten gelten nicht grundsätzlich als Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. So steht Österreich seit dem 19. Dezember 2020 gar nicht mehr auf dieser Liste. Bei Italien sind es nur noch die Regionen Friaul-Julisch Venetien und die Region Venetien. Deutschland steht allerdings ab dem 28. Dezember 2020 das Bundesland Sachsen auf dieser Liste. Wer die Quarantänepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 CHF bestraft werden kann.
Österreich
Aktuell – seit dem 26. Dezember 2020 – ist Österreich im dritten Corona-Lockdown. Obwohl viele Geschäfte und Restaurants schließen mussten, bleiben die Skigebiete offen. Das sorgte am vergangenen Wochenende für großen Andrang: Volle Parkplätze, Verkehrsstaus und lange Schlangen an den Skiliften. Und viel Kritik.
Im Prinzip können die Skilifte aber nur von Einheimischen genutzt werden, da die Regierung für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten (zu denen alle Nachbarländer zählen) eine zehntägige Quarantänepflicht verhängt. Enden soll dieser am 17. Januar 2021 – allerdings nur für Personen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können. Wer diesen nicht hat, muss sich eine Woche länger einschränken. Das Wichtigste auf einen Blick gibt es auf der offiziellen Seite der Österreich Werbung.
Italien
Bis zum 6. Januar 2021 sind alle Skigebiete in Italien geschlossen. Bis auf weiteres wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist (oder nach einem Aufenthalt ohne triftigen Grund in andere EU-Länder nach Italien zurückkehrt) unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test freizutesten. Während dieses Zeitraums sind alle Reisen in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes verboten. Hier gibt es die offizielle Zusammenfassung.
Frankreich
Die französischen Wintersportorte haben während der Weihnachtsferien für Besucher geöffnet. Das gilt allerdings nicht für Gemeinschaftseinrichtungen und Skilifte, die mindestens noch bis zum 7. Januar 2021 dicht sind. Restaurants und Bars in den Skigebieten müssen sogar – wie überall im Frankreich – bis mindestens zum 20. Januar geschlossen bleiben. Es wurden spezielle Hygiene- und Sicherheitskonzepte für die Wintersaison entwickelt.
Slowenien
Seit den 9. November 2020 ist bei Einreise eine 10-tägige Quarantäne oder ein negativer COVID-Test (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich. Zudem ist die Bewegungsfreiheit im Land – auch für die Slowenen selbst – je nach Zone eingeschränkt. In Regionen die zur roten Zone zählen, ist die Bewegungsfreiheit auf die Wohnsitzgemeinde eingeschränkt. In orangen Zonen darf man sich innerhalb der Region bewegen. Sämtliche Geschäfte (ausgenommen Lebensmittelgeschäfte), Hotels (einzelne Hotels haben für Geschäftsreisende geöffnet) sowie Gastronomiebetriebe, kulturelle Einrichtung und Einkaufszentren im Land sind geschlossen. Von 21 bis 6 Uhr gilt in ganz Slowenien eine nächtliche Ausgangssperre.
Nach kurzzeitiger Öffnung sind nun alle Skibetriebe im Land wieder geschlossen. Die Regierung beabsichtigt, den Skibetrieb schnellstmöglichst, idealerweise schon im Januar wieder zu ermöglichen, allerdings nur, wenn die epidemiologische Situation es erlaubt. Aktuelle Informationen gibt es auf der offiziellen Seite von Slowenien Tourismus.